Die Brücke
Geschichte
· vor 187 Jahren
Reglement für Frachtwagen auf der Holzbrücke
Eine regionale Verordnung vom 10. Oktober 1838 regelt, welche Fuhrwerke über die damalige Holzbrücke fahren dürfen. Sie nennt drei Punkte: Die Breite der Lastwagen darf 9 Wiener Schuh nicht überschreiten, bei einer Strafe von 2 bis 25 Gulden. Das Gewicht der Ladung darf bei vierrädrigen Lastwagen mit weniger als 6 Wiener Zoll breiten Radfelgen 60 Wiener Zentner nicht überschreiten. Und die Außenfläche der Radreifen muss über ihre ganze Breite eben sein, ohne hervorstehende Nägel oder Schrauben. Schon damals ging es also um dasselbe wie heute: um Breite, Gewicht und darum, was die Fahrbahn aushält.