Planungsgrundsätze
Acht Vorgaben des Landes Niederösterreich bestimmen, was von der Brücke bleibt und was sich ändert: vom Aussehen über die Breite der Fahrbahn bis zur künftigen Tragfähigkeit.
-
Erscheinungsbild
größtmöglich erhalten
-
Fahrbahnbreite
Verbreiterung auf 6,00 m
-
Geh- und Radweg
je 2,50 m breit
-
Lastbeschränkung
16 Tonnen
-
Brückenpfeiler
neu herstellen und erhöhen
-
Tragwerke
Aus- und Einschwimmen
-
Lebensdauer der Tragwerke
mindestens 40 Jahre
-
Verkehr während der Bauzeit
Behelfsbrücke, 5 Tonnen